faire weiterbildung
Die Neufassung der Weiterbildungsordnung hat zahlreiche Änderungen mit sich gebracht. Die meisten Weiterbildungskataloge sind unter den derzeitigen Arbeitsbedingungen kaum zu erfüllen. Häufig muss die Ausbildung in mehreren Kliniken zusammengestückelt werden und immer noch sind viele Arbeitsverträge auf ein Minimum befristet. Umgekehrt werden den Assistenten erst dann weiterbildungsrelevante Aufgaben zugestanden, wenn diese sich in jahrelanger Stations- und Ambulanztätigkeit "hochgearbeitet" haben. Daran hat sich in der heutigen Phase des sog. Ärztemangels auch nichts geändert.
Zeitliche und inhaltliche Willkür sowie individuelle Sympathien bestimmten im wesentlichen die Weiterbildungsmodalitäten der Assistenten. Anstatt Wissen und Fähigkeiten zu vermitteln, schafft man Abhängigkeiten von den Weiterbildungsermächtigten. Gerade in Angelegenheiten der Weiterbildung sind die Betreffenden und Betroffenen absolut unterrepräsentiert, um nicht zu sagen ausgegrenzt.
Man spricht viel von Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und verpflichtet zu gebührenintensiven Fortbildungen mit entsprechenden Nachweisen. Von einer strukturierten Grundausbildung zum Facharzt, die über ein "learning by doing" hinaus geht - also der persönlichen und nachvollziehbaren Verpflichtung des Lehrens und der Weitergabe von Wissen und Fähigkeiten - sprechen die wenigsten.
So wurden Weiterbildungsordnungen immer mal geändert oder erweitert und wieder erweitert. Wie der Weiterbildungsermächtigte dieses Recht letztlich wahrnimmt und ob tatsächlich Weiterbildung im eigentlichen Sinne stattfindet, bleibt allein ihm überlassen. Dieser Vorbehalt genießt seit Jahrzehnten den Schutz der zuständigen Gremien (auch gerade derjenigen, die sich für unsere Belange einzusetzen vorgeben). Dieses Thema gewinnt vor dem Hintergrund zunehmenden Konkurrenzdenkens auch unter den Generationen eine ganz neue Dimension. Was dann auf dem Papier steht, ist uninteressant. Es kommt darauf an, was der Arzt mit Erwerb der Facharztreife kann.
Die liste-junge-aerzte.de fordert die Revision der Weiterbildungsordnung unter Berücksichtigung der gebotenen Qualitätsmerkmale einer strukturierten und gegliederten Ausbildung zum Facharzt. Zur Erlangung der Weiterbildungsermächtigung sollte ein klarer Fahrplan vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, wie der Ausbildungskatalog von den Assistenten absolviert werden kann. Typischen Fällen, wie der "Verbannung" aus dem OP als Beispiel für Sanktionen gegen unliebsame Ärzte (die z.B. Überstunden aufschreiben oder auf geltendes Arbeitsrecht hinweisen), ist durch die Kammer disziplinarisch und berufsrechtlich nachzugehen.
Arbeitgeber und leitende Ärzte sind nun endlich ihrer Verpflichtung nachzukommen, Arbeitsverträge mindestens über den Zeitraum der Weiterbildungsermächtigung abzuschließen und die Erfüllung der Weiterbildungskataloge während der Arbeitszeit zu gewährleisten.
